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Covid-19: Angepasste Regelungen

Ab März weitgehende Lockerungen

27.02.2023


Ein Großteil der ehemaligen Corona-Schutzmaßnahmen wird bundesweit ab 1. März wegfallen – Sicherheit soll insbesondere in Krankenhäusern dennoch nicht leichtfertig gefährdet werden. Daher gelten ab dem Stichtag im Klinikum Ludwigshafen folgende Regelungen: FFP-2-Maskenpflicht für alle Besucher*innen mit Betreten des Klinikums, Wegfall der Masken- und Testpflicht für alle Patient*innen. Auch Mitarbeitende des Krankenhauses unterliegen ab dem 1. März nicht mehr der Maskenpflicht.

Wer als Besucher das Krankenhaus betreten möchte, benötigt vorerst bis April weiterhin eine FFP-2 Maske, Patienten – stationäre wie ambulante - sind davon befreit. Auch entfällt zukünftig für alle Patienten die Reihentestung, die das Klinikum seit Beginn der Pandemie als Schutzmaßnahme aufrechterhalten hat. Im Bereich der onkologischen Klinik werden die Mitarbeitenden weiterhin zum Schutz der stark immungeschwächten Patient*innen Maske tragen.

Betretungsverbot haben Besucher, bei denen eine akute Corona Infektion nachgewiesen wurde. Generell sollten Krankenbesuche nur von solchen Personen durchgeführt werden, die völlig symptomfrei sind. Auch wird weiterhin von Gruppenbesuchen abgeraten und nicht mehr als ein Besucher pro Tag empfohlen.

Auch wenn die Pandemie gebannt sein sollte, gilt es weiterhin insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und überall dort, wo gesundheitlich geschwächte Personen sind, Rücksicht zu üben und auf allgemeine Hygieneregeln wie Händehygiene und Abstandhalten, zu achten.