Anpassung Besucherregelung
Neuregelungen für Klinikum Ludwigshafen
Aus dem neuen Infektionsschutzgesetz ergeben sich bundesweit aktualisierte Vorgaben, die unter anderem die Besucherregelungen für Krankenhäuser verschärfen. Am Klinikum Ludwigshafen werden diese Regeln ab Samstag, 24. September, in Kraft treten. Zutrittsberechtigt sind Begleitpersonen und Besucher mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis und einer FFP2 Maske.
Insbesondere kranke und immungeschwächte Personen – wie sie als Patienten in Krankenhäusern mehrheitlich vorkommen- sollen durch die neue Gesetzesvorgabe in der bevorstehenden Wintersaison wieder besser vor einer Covid-Infektion geschützt sein. Wer selbst unter Erkältungssymptomen leidet, sollte ein Krankenhaus als Besucher oder Begleitperson ganz meiden, alle anderen ab einem Alter von sechs Jahren müssen ab Samstag wieder ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle bei sich tragen, wenn sie das Klinikum betreten möchten. Für Alle gilt zudem das Tragen einer FFP2 Maske in sämtlichen Räumlichkeiten des Klinikums als verpflichtend. Weiterhin gültig bleibt die Regelung, dass pro Patient ein Besucher pro Tag für eine Stunde gestattet ist.
Ausnahmen von den Besucherregelungen kann das Haus nach Abwägung der Risiken in besonderen Härtefällen machen, so zum Beispiel beim Begleiten demenziell erkrankter Angehöriger, beim Besuch im Sterbefall oder bei der Begleitung von Schwangeren zur Geburt.
Eine Testmöglichkeit für Besucher besteht im Klinikum nicht, das negative Testergebnis muss mitgebracht werden. Stationäre Patienten werden weiterhin durch das Klinikum getestet und müssen keinen Test extern vorab durchführen.