Weiterhin Besucherstopp am Klinikum
Die Lockerungen für Geimpfte und Genesene, die den Zutritt ins Klinikum seit Montag, 10. Mai, vereinfachen, haben keine Auswirkungen auf den aktuellen Besucherstopp des Hauses. Es gilt weiterhin, dass Krankenbesuche wie auch Begleitpersonen nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt möglich sind.
Ambulante Patienten, die bereits einen vollen Impfschutz haben, also zweimal gegen Covid geimpft sind, und deren zweiter Impftermin mindestens 14 Tage zurückliegt, können seit Montag, 10.05. das Klinikum gegen Vorlage des Personalausweises und des Impfpasses ohne Schnelltest betreten. Dies gilt ebenso für ambulante Patienten, die in der Vergangenheit eine Covid-Infektion durchgemacht haben. Hier dient als Nachweis das Schreiben des Gesundheitsamts bzw. ein positives PCR-Testergebnis. Der positive PCR Test muss in diesem Fall 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als 6 Monate sein. Liegt die Infektion länger als 6 Monate zurück, wird zusätzlich ein Nachweis über eine durchgeführte einmalige Impfung (Boostimpfung) erforderlich.
Die Lockerungen der Testregelung beziehen sich auf ambulante Patienten; stationäre Patienten werden weiterhin regelhaft getestet. Zudem gilt, unabhängig vom Impfstatus oder Genesungsstand, weiterhin Maskenpflicht. Sollte in medizinisch begründeten Fällen der behandelnde Arzt eine Besuchserlaubnis ausstellen, können diese Einzelfälle von den oben genannten Regelungen Gebrauch machen.