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Klinikum passt Sicherheitskonzept an

3G Regel für Krankenhäuser

04.11.2021


Für Rheinland-Pfalz gelten ab Montag, 08. November, verschärfte Zugangsregeln in Krankenhäuser und Pflegeheime. Gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung darf nur noch Personen Zutritt gewährt werden, die geimpft oder genesen sind oder über ein aktuelles negatives Covid-Testergebnis verfügen.

Für stationäre Patienten wie auch für Notfallpatienten ändert sich am Klinikum nichts, diese werden weiterhin bei Eintritt im Klinikum getestet. Neu kommt hinzu, dass nun auch alle ambulanten Patienten, die nicht geimpft und nicht genesen sind, einen Test vorlegen müssen. Das Testergebnis darf maximal 24 Stunden alt sein. Vorzugsweise bringen die ambulanten Patienten das geforderte Testergebnis zu ihrem Termin mit. Ist dies nicht möglich, besteht im Klinikum eine Testmöglichkeit für ungeimpfte, ambulante Patienten. Ein Zutritt ins Klinikum ist für Patienten ab Montag ausschließlich über den Haupteingang, Bremserstr. 88, möglich.

Begleitpersonen und Besucher, die nicht geimpft und nicht genesen sind, müssen einen tagesaktuellen Test vorlegen. Eine Testmöglichkeit am Klinikum besteht nicht.